Mit unserer Hilfe sicher durch die Haupt- und Abgasuntersuchung
Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Funktionstüchtigkeit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen. Seit dem Jahr 2010 ist die früher zusätzlich durchgeführte Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der Hauptuntersuchung, wodurch Fahrzeughalter nur noch eine Prüfung vornehmen lassen müssen.
Die HU/AU-Prüfung gibt es bereits seit 1951 und wird von staatlich anerkannten Prüforganisationen wie dem TÜV oder der DEKRA durchgeführt, was gleichzeitig auch der Grund für die umgangssprachlich verwendete Bezeichnung „TÜV“ für die Prüfung ist. In unserer Fachwerkstatt arbeiten wir aus diesem Grund bei der Hauptuntersuchung mit externen Prüfern zusammen. Gerne beraten wir Sie in Bezug auf die Anforderungen Ihres Fahrzeugs an die Hauptuntersuchung und beheben etwaige Mängel vor der Prüfung. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Ihr Wagen die Hauptuntersuchung anstandslos meistert und Sie das Fahrzeug nicht noch einmal vorführen lassen müssen. Nach bestandener Hauptuntersuchung erhalten Sie eine HU-Prüfplakette. Die bis 2010 zusätzlich verliehene Prüfplakette für die Abgasuntersuchung ist nicht mehr erforderlich.
Die Hauptuntersuchung wird bei privat genutzten Pkw-Modellen zum ersten Mal 36 Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs fällig. Nach der ersten HU stehen im Abstand von jeweils 24 Monaten weitere Prüfungen an, um die Funktionstüchtigkeit und Umweltverträglichkeit des Wagens kontinuierlich sicherzustellen. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen wie Mietwagen oder Taxis liegt das Zeitintervall zwischen zwei Hauptuntersuchungen bei 12 Monaten und auch bei Motorrädern, Anhängern und Lkw ergeben sich unterschiedliche Abstände. Wenn Sie Fragen rund um die Hauptuntersuchung haben, können Sie sich jederzeit an unsere erfahrenen Spezialisten wenden.
Der Leistungsumfang einer Hauptuntersuchung
Im Mittelpunkt der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung steht der Nachweis der Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs. Das Prozedere bei einer HU ist im Rahmen einer Richtlinie genau festgelegt und von der unabhängigen Prüforganisation genau einzuhalten. Insgesamt stehen etwa 160 Prüfpunkte auf der Checkliste des sachverständigen Prüfers. Im Wesentlichen werden die folgenden Baugruppe auf ordnungsgemäße Funktion überprüft:
- Beleuchtungseinrichtungen wie Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht und Bremslicht
- Eigenschaften der Bremsanlage wie Wirkung, Dichtigkeit und Pedalweg
- Eventuelle Schäden an der Bereifung oder den Felgen
- Vorhandensein der wesentlichen Ausrüstungskomponenten wie Kennzeichen, Spiegel, Tachometer oder Hupe
- Zustand von Fahrgestell und Karosserie
- Feuersicherheit der elektrischen Leitungen sowie der Kraftstoffanlagen
- Leichtgängigkeit und Spiel der Lenkanlage
- Abgastechnisches und akustisches Verhalten der Auspuffanlage
Um optimal auf die HU vorbereitet zu sein, empfehlen wir eine sorgfältige Inspektion des Wagens in unserer Fachwerkstatt. Wir können etwaige Schäden beseitigen und vermeiden so die Notwendigkeit einer teuren Nachuntersuchung.
Zur Hauptuntersuchung sollten Sie in jedem Fall einen gültigen Fahrzeugschein sowie eventuell vorhandene Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebescheinigungen mitführen.
Den Termin der nächsten fälligen HU können Sie leicht der am Kennzeichen angebrachten Prüfplakette entnehmen. Wenn Sie den Termin überschritten haben, droht ein Verwarnungsgeld durch die Polizei. Die Prüforganisationen selbst verlangen jedoch kein Verwarnungsgeld bei Überschreiten des Fälligkeitstermins.